Aushangpflicht

Informationen für Beschäftigte

HC Abbruch & Erdbau
Stand: 04.2026
Als Arbeitgeber stellen wir aushang- und auslegungspflichtige Vorschriften sowie wichtige Hinweise zum Arbeitsschutz und zur Unterweisung zentral und gut sichtbar bereit. Maßgeblich bleiben immer die amtlichen Originalfassungen der verlinkten Stellen.

Im Betrieb bereitgestellt

Arbeitsschutz & Unterweisung
  • ArbSchG § 12 - Unterweisung der Beschäftigten
  • DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
  • SGB VII § 15 - Hinweise für Versicherte
Weitere Hinweise
  • Mutterschutzrecht - relevante Aushänge nach Bedarf
  • BEEG - Verweise auf aktuelle Fassungen
  • Notruf- und Meldewege im Betrieb

Ansprechpartner im Betrieb

Geschäftsführung / Arbeitsschutzkoordination

E-Mail: info@hc-abbrucherdbau.de
Notruf im Ernstfall: 112

Wichtiger Hinweis

Diese Unterlage ist eine betriebliche Informationshilfe zum Aushang. Die endgültige Rechtsverbindlichkeit ergibt sich aus den jeweils aktuellen amtlichen Fassungen und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.

Quellen & Verweise

Amtliche Grundlagen

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Referenzen, auf die sich der betriebliche Aushang stützt.

Rechts- und Vorschriftenquellen

Ort des betrieblichen Aushangs

Hauptlager / Schwarzes Brett im Eingangsbereich - HC Abbruch & Erdbau

Pflege des Aushangs