Aushangpflicht
Informationen für Beschäftigte
Als Arbeitgeber stellen wir aushang- und auslegungspflichtige Vorschriften sowie wichtige Hinweise zum Arbeitsschutz
und zur Unterweisung zentral und gut sichtbar bereit. Maßgeblich bleiben immer die amtlichen Originalfassungen
der verlinkten Stellen.
Im Betrieb bereitgestellt
Arbeitsschutz & Unterweisung
- ArbSchG § 12 - Unterweisung der Beschäftigten
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- SGB VII § 15 - Hinweise für Versicherte
Weitere Hinweise
- Mutterschutzrecht - relevante Aushänge nach Bedarf
- BEEG - Verweise auf aktuelle Fassungen
- Notruf- und Meldewege im Betrieb
Ansprechpartner im Betrieb
Geschäftsführung / Arbeitsschutzkoordination
E-Mail: info@hc-abbrucherdbau.de
Notruf im Ernstfall: 112
Wichtiger Hinweis
Diese Unterlage ist eine betriebliche Informationshilfe zum Aushang. Die endgültige Rechtsverbindlichkeit ergibt sich aus den jeweils aktuellen amtlichen Fassungen und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.
Quellen & Verweise
Amtliche Grundlagen
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Referenzen, auf die sich der betriebliche Aushang stützt.
Rechts- und Vorschriftenquellen
Ort des betrieblichen Aushangs
Hauptlager / Schwarzes Brett im Eingangsbereich - HC Abbruch & Erdbau
Pflege des Aushangs
- Stand und Version sichtbar halten
- Bei Änderungen betriebsintern austauschen
- Zusätzliche Unterweisungen projekt- oder tätigkeitsbezogen ergänzen