Aushangpflicht – Informationen für Beschäftigte

HC Abbruch & Erdbau – Stand: November 2025

Hinweis

Als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, aushang- und auslegungspflichtige Gesetze sowie Unfallverhütungsvorschriften gut sichtbar zugänglich zu machen. Diese Unterlage dient der Information. Maßgeblich sind stets die aktuellen Originaltexte.

Aushangpflichtige Gesetze – Teil 1 (Auszug)

Mit der neusten Fassung informieren wir auch über Ergänzungen zum BEEG (§§ 1, 2, 15) sowie über Anpassungen im Mutterschutzrecht (ab 1. Juni 2025). Außerdem stellen wir die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften bereit. Aushänge werden fortlaufend aktualisiert.

Wichtige Rechtsgrundlagen (Auszug) – Verweise

Kontakt & Meldestellen im Betrieb

E-Mail: info@hc-abbrucherdbau.de

Verantwortlich für Arbeitsschutz/Unterweisungen: Geschäftsführung. Notruf: 112.

Quellen

DGUV Vorschrift 1 – PDF: Link
§ 12 DGUV V1: Link
§ 15 Abs. 5 SGB VII: Link
§ 12 ArbSchG: Link
Neuregelungen Juni 2025: Link
BGBl Mutterschutz-Änderungen 2025: Link
BEEG: Link – Richtlinien: Link

Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften – Aushang

Diese Seite verweist auf die für unser Unternehmen relevanten Regeln. Vollständiger Text der DGUV Vorschrift 1 siehe Quellen.

Kurzpflichten Arbeitgeber (Auszug)

Standort dieses Aushangs

Hauptlager/Schwarzes Brett (Eingangsbereich) – HC Abbruch & Erdbau. Bitte gut sichtbar belassen.

Hinweis: Dies ist eine Informationshilfe. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Fassungen.