Aushangpflicht – Informationen für Beschäftigte
HC Abbruch & Erdbau – Stand: November 2025
Hinweis
Als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, aushang- und auslegungspflichtige Gesetze sowie Unfallverhütungsvorschriften gut sichtbar zugänglich zu machen. Diese Unterlage dient der Information. Maßgeblich sind stets die aktuellen Originaltexte.
Aushangpflichtige Gesetze – Teil 1 (Auszug)
Mit der neusten Fassung informieren wir auch über Ergänzungen zum BEEG (§§ 1, 2, 15) sowie über Anpassungen im Mutterschutzrecht (ab 1. Juni 2025). Außerdem stellen wir die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften bereit. Aushänge werden fortlaufend aktualisiert.
Wichtige Rechtsgrundlagen (Auszug) – Verweise
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, insbesondere § 12 Zugang zu Vorschriften und Regeln.
- SGB VII § 15 Abs. 5 – Unterrichtungspflichten.
- ArbSchG § 12 – Unterweisung.
- Mutterschutzrecht: Neuregelungen zum 1. Juni 2025.
- BEEG – aktuelle Fassung/Richtlinien.
Kontakt & Meldestellen im Betrieb
E-Mail: info@hc-abbrucherdbau.de
Verantwortlich für Arbeitsschutz/Unterweisungen: Geschäftsführung. Notruf: 112.
Quellen
DGUV Vorschrift 1 – PDF: Link
§ 12 DGUV V1: Link
§ 15 Abs. 5 SGB VII: Link
§ 12 ArbSchG: Link
Neuregelungen Juni 2025: Link
BGBl Mutterschutz-Änderungen 2025: Link
BEEG: Link – Richtlinien: Link
Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften – Aushang
Diese Seite verweist auf die für unser Unternehmen relevanten Regeln. Vollständiger Text der DGUV Vorschrift 1 siehe Quellen.
Kurzpflichten Arbeitgeber (Auszug)
- Zugang zu geltenden Vorschriften/Regeln sicherstellen (DGUV V1 § 12).
- Beschäftigte regelmäßig und anlassbezogen unterweisen (ArbSchG § 12).
- Unterrichtung der Versicherten sicherstellen (SGB VII § 15 Abs. 5).
- Aushänge laufend aktualisieren und kenntlich machen (Stand).
Standort dieses Aushangs
Hauptlager/Schwarzes Brett (Eingangsbereich) – HC Abbruch & Erdbau. Bitte gut sichtbar belassen.
Hinweis: Dies ist eine Informationshilfe. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Fassungen.